Die Route-Zeichen «#» dienen lediglich als Hinweis und zeigen auf, dass die gemessene Geschwindigkeit gleich oder grösser der eingestellten Geschwindigkeitslimite ist (UA act. 59). Die grüne Geschwindigkeitsangabe von «+ 78 km/h» in der Videoaufnahme bestätigt denn auch, dass eine gültige Messung vorliegt (vgl. UA act. 58; vgl. Protokoll Berufungsverhandlung S. 3). Eine Verfälschung des Resultats kann somit, gerade unter Berücksichtigung der Kombination der grünen Geschwindigkeitsangabe mit dem Status «#valid#» (vgl. UA act. 14), ausgeschlossen werden.