ohnehin nicht massgebend ist. Der Messbeamte visiert nicht mit diesem, sondern mit einer genau auf den Laserstrahl abgestimmten Visiervorrichtung auf das Fahrzeug. Die Videokamera und die Bildbearbeitungseinheit sind keine Originalbestandteile des Lasergeschwindigkeitsmessgeräts, sondern wurden erst für die Verwendung in der Schweiz ergänzend hinzugebaut. Durch die externe Montage dieser Kamera kann das Fadenkreuz im Bild, je nach Distanz der Messung, leicht vom zentralen Punkt der durch den Laserstrahl bestrahlten Fläche abweichen. Dies hat auf die Geschwindigkeitsmessung keinen Einfluss.