2.2. [in Rechtskraft erwachsen] Auf den Widerruf des mit Urteil des Bezirksgerichts Aarau vom 8. Januar 2020 für die Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 90.00 gewährten bedingten Vollzugs wird verzichtet. Stattdessen wird der Beschuldigte verwarnt und die Probezeit um 1 ½ Jahre verlängert. - 29 - 3. 3.1. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten von Fr. 3'000.00 werden dem Beschuldigten auferlegt. Der Beschuldigte hat seine Parteikosten für das Berufungsverfahren selbst zu tragen. 3.2. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von Fr. 3'091.40 (inkl. Anklagegebühr von Fr. 1'400.00) werden dem Beschuldigten auferlegt.