8. Januar 2020 ausgesprochenen Geldstrafe herbeizuführen. Dem Beschuldigten ist bei einer Gesamtwürdigung aller relevanter Umstände eine eigentliche Schlechtprognose zu stellen. Die Geldstrafe ist deshalb unbedingt auszusprechen. 4.4.7. Zusammenfassend ist der Beschuldigte für die grobe Verletzung der Verkehrsregeln durch unbegründetes brüskes Bremsen und die grobe Verletzung der Verkehrsregeln durch ungenügenden Abstand beim Hintereinanderfahren zu einer unbedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen à Fr. 70.00, d.h. Fr. 10'500.00, zu verurteilen.