Bezirksgericht Aarau am 8. Januar 2020 begangen hat. Es hat somit nur wenige Tage gedauert, bis er wieder straffällig wurde. Mithin hat der Beschuldigte mit seinem Verhalten gezeigt, dass eine bedingte Geldstrafe verbunden mit einer Verbindungsbusse spezialpräventiv nicht ausreichend ist. Umso bedenklicher erscheint, dass es sich bei ihm um einen Chauffeur handelt, der zur Ausübung seines Berufes auf den Führerausweis angewiesen ist und deshalb ein hohes Interesse daran haben sollte, grobe Verletzungen der Verkehrsregeln zu vermeiden.