Chance gewährt sich zu bewähren, indem die Geldstrafen von 90 Tagessätzen à Fr. 100.00, d.h. Fr. 9'000.00, und von 180 Tagessätzen à Fr. 90.00, d.h. Fr. 16'200.00, bedingt ausgesprochen worden sind. Weder der bei Nichtbewährung drohende Vollzug dieser für ihn gemessen an seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen in ihrer Summe hohen Geldstrafen noch die ausgefällten Verbindungsbussen konnten ihn – trotz noch laufender Probezeit hinsichtlich der mit Urteil des Bezirksgerichts Aarau vom 8. Januar 2020 für die Geldstrafe von 180 Tagessätzen ausgesprochenen Geldstrafe – von den vorliegend zu beurteilenden neuen und vorsätzlich begangenen Straftaten abhalten.