Er lebt von seiner Ehefrau getrennt und unterstützt diese aktuell mit monatlich Fr. 1'500.00, was als Unterstützungsbeitrag von seinem potentiellen Einkommen abzuziehen ist (Protokoll Berufungsverhandlung S. 19 f.). Bei einem Pauschalabzug für die Krankenkasse, die Steuern und notwendigen Berufskosten von 20% sowie einem Abzug für die hohe Anzahl an Tagessätzen von 15% resultiert ein Tagessatz von gerundet Fr. 70.00.