Unter Berücksichtigung seines Alters, seiner Ausbildung und dem Umstand, dass er den Führerausweis mutmasslich für mehrere Monate wird abgeben müssen, rechtfertigt es sich, von einem potentiellen monatlichen Nettoeinkommen von Fr. 4'500.00 auszugehen, womit der Beschuldigte selbst rechnet. Er lebt von seiner Ehefrau getrennt und unterstützt diese aktuell mit monatlich Fr. 1'500.00, was als Unterstützungsbeitrag von seinem potentiellen Einkommen abzuziehen ist (Protokoll Berufungsverhandlung S. 19 f.).