Der Beschuldigte verdiente mit seiner letzten Arbeitsstelle, welche ihm per Ende Januar 2023 gekündigt worden ist, monatlich netto Fr. 6'908.45. Es kann offen bleiben, ob und in welchem Umfang er Anspruch auf Arbeitslosengelder hat. Unter Berücksichtigung seines Alters, seiner Ausbildung und dem Umstand, dass er den Führerausweis mutmasslich für mehrere Monate wird abgeben müssen, rechtfertigt es sich, von einem potentiellen monatlichen Nettoeinkommen von Fr. 4'500.00 auszugehen, womit der Beschuldigte selbst rechnet.