Es wäre ihm denn auch ohne Weiteres möglich gewesen, auf das riskante und unbegründete Bremsmanöver zu verzichten und seine Fahrt regelkonform fortzusetzen. Je leichter es jedoch für ihn gewesen wäre, auf die unnötige Vollbremsung zu verzichten, desto schwerer wiegt die Entscheidung, gegen die entsprechende Verkehrsregel zu verstossen (vgl. BGE 117 IV 112 E. 1; Urteil des Bundesgerichts 6B_91/2022 vom 18. Januar 2023 E. 3.4.3).