4. 4.1. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à Fr. 150.00, Probezeit 5 Jahre, sowie zu einer Verbindungsbusse von Fr. 3'375.00, ersatzweise 22 Tage Freiheitsstrafe verurteilt. Auf einen Widerruf des mit Urteil des Bezirksgerichts Aarau vom 8. Januar 2020 für die Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 90.00 gewährten bedingten Vollzugs verzichtete sie und verwarnte stattdessen den Beschuldigten und verlängerte die Probezeit um 18 Monate.