Danach habe er sein Mobiltelefon wieder auf die Seite gelegt (Protokoll Berufungsverhandlung S. 10). Dass A. sein Mobiltelefon an der Unfallstelle bereits wieder weggelegt hatte, erscheint glaubhaft, weil die Ausfahrtsspur bei der Autobahnausfahrt Aarau-Ost eine Länge von mehr als einem Kilometer beträgt (vgl. Google Maps, Autobahnausfahrt Aarau-Ost), weshalb eine grosse Distanz bis zur letzten Rechtskurve besteht.