2.5.6. A. führte an seiner Einvernahme vom 12. Januar 2020 aus, dass der Beschuldigte ihm zuerst den Weg abgeschnitten habe, nachdem er selbst die Ausfahrt befahren habe. Dies habe der Beschuldigte noch vor der doppelten Sicherheitslinie gemacht. Aufgrund dessen habe A. seine Hände verworfen, was der Beschuldigte seiner Ansicht nach im Rückspiegel gesehen habe, da der Beschuldigte anschliessend ebenfalls gestikuliert habe. Danach hätten sie zuerst die erste Rechtskurve und dann die Linkskurve befahren, woraufhin es in der nächsten Rechtskurve zur Vollbremsung gekommen sei.