2.5.5. An seiner Einvernahme vom 12. Januar 2020 führte C. aus, dass er sich auf der Autobahnausfahrt Aarau-Ost mit seinem Personenwagen hinter demjenigen von A. befunden habe, woraufhin das Fahrzeug des Beschuldigten vom Normalstreifen der Autobahn auf den Ausfahrtsstreifen gewechselt und sich ab diesem Zeitpunkt vor dem Personenwagen von A. befunden habe. Anschliessend hätten er selbst sowie A. die rechte Ausfahrtspur in Richtung Aarau befahren, bevor der Beschuldigte, welcher sich zuerst noch auf der linken Ausfahrtsspur in Richtung Hunzenschwil befunden habe, sich vor das Fahrzeug von A. gedrängt habe und dann bis zum Stillstand heruntergebremst habe. Dies habe A. gezwungen, ebenfalls