2.5.3. Aus dem Rapport der Kantonspolizei vom 7. März 2020 geht hervor, dass A. und C. unmittelbar nach dem Unfall auf der Unfallstelle gegenüber der ausgerückten Patrouille der Mobilen Einsatzpolizei übereinstimmend angegeben haben, dass ein blaues Fahrzeug der Marke «Skoda» vor ihnen unvermittelt eine Vollbremsung gemacht habe, weshalb es zur Auffahrkollision gekommen sei (UA act. 14). Hervorzuheben ist, dass es sich bei diesen übereinstimmenden Aussagen von A. und C. um direkt nach dem Unfall getätigte und somit um die tatnächsten Angaben handelt. Diesen Erstaussagen, welche sich auf soeben Erlebtes stützen, kommt entscheidende Bedeutung zu.