2.3. Mit Anschlussberufungserklärung vom 17. Oktober 2022 beantragte der Beschuldigte, er sei vollumfänglich freizusprechen. 2.4. Die Berufungsverhandlung fand am 28. Februar 2023 statt. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau änderte ihre bereits gestellten Anträge dahingehend ab, als dass die Tagessatzhöhe auf Fr. 140.00 festzulegen sei. Das Obergericht zieht in Erwägung: