Er verurteilte den Beschuldigten zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à Fr. 150.00, Probezeit 5 Jahre, sowie zu einer Verbindungsbusse von Fr. 3'375.00, ersatzweise 22 Tage Freiheitsstrafe. Auf den Widerruf des mit Urteil des Bezirksgerichts Aarau vom 8. Januar 2020 für die Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 90.00 gewährten bedingten Vollzugs wurde verzichtet und stattdessen der Beschuldigte verwarnt und die Probezeit um 18 Monate verlängert.