2.3. 2.3.1. Betreffend den Vorwurf des Organisierens von mindestens einem Pokerturnier macht der Beschuldigte mit Berufung im Wesentlichen geltend, dass -7- die anonymen Hinweise von irgendjemanden hätten kommen können, auch ein Mitglied, welches Hausverbot erhalten habe. Sodann habe von den ca. 120 Vereinsmitgliedern etwa die Hälfte regelmässig einen Monatsbeitrag von Fr. 50.00 bezahlt. Es habe im Lokal nur belanglose Spielabende unter Freunden gegeben. In den Chats seien zuweilen aus Spass Nachrichten versendet worden wie z.B. "Jackpot 7000.-" (Berufungsbegründung).