Betreffend das Bereitstellen der Räumlichkeit "Raum 2" zum Zweck des Anbietens von Spielbankenspiele führte die Vorinstanz aus, dass erstellt sei, dass der Beschuldigte als Hauptmieter der Räumlichkeiten "C." den Raum 2 an D. untervermietet habe. Ebenfalls lasse sich aufgrund des technischen Untersuchungsberichts des Geräts U10118 eine Aufstelldauer der Glücksspielautomaten vom 1. März 2018 bis 12. September 2018 erstellen, zumal bereits in der ersten anonymen Anzeige vom März 2018 von Vegas-Automaten die Rede gewesen sei und auf den mittels anonymer Anzeige vom 18. April 2018 eingereichten Fotos ebenfalls fünf Geräte zu sehen seien.