5. 5.1. Die Verfahrenskosten bestehen aus: der Gerichtsgebühr Fr. 1'400.00 den Kosten des Verwaltungsverfahrens Fr. 7'640.00 den Spesen Fr. 75.00 Total Fr. 9'115.00 5.2. Dem Beschuldigten werden die Verfahrenskosten im Gesamtbetrag von Fr. 9'115.00 auferlegt. 6. Der Beschuldigte hat seine Parteikosten selber zu tragen."