1.3. Die Oberstaatsanwaltschaft überwies am 12. November 2021 die Akten, unter Hinweis auf die Geltung der Strafverfügung als Anklage, zur Durchführung des Hauptverfahrens an das Bezirksgericht Baden. 2. 2.1. Am 9. Mai 2022 fand die erstinstanzliche Hauptverhandlung mit Befragung des Beschuldigten statt. Gleichentags erkannte der Gerichtspräsident des Bezirksgerichts Baden: