3.3. Die dem damaligen amtlichen Verteidiger, Rechtsanwalt C. sel., für das erstinstanzliche Verfahren zugesprochene Entschädigung von Fr. 2'736.95 wurde mit der Berufung nicht angefochten, weshalb darauf nicht zurückgekommen werden kann (Urteil des Bundesgerichts 6B_1299/2018 vom 28. Januar 2019).