Im Jahr 2017 betrug das durchschnittlich verfügbare Einkommen der Privathaushalte Fr. 6'984.00 pro Monat (vgl. Medienmitteilung des Bundesamtes für Statistik vom 19. November 2019). Die Beschuldigte hat mit der Überweisung vom 8. Juni 2017 von Fr. 70'000.00 entsprechend das 10-fache des durchschnittlich verfügbaren Einkommens eines ganzen Privathaushaltes veruntreut. Es handelt sich damit auch in Relation zum weiten Strafrahmen der Veruntreuung von bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe und den davon erfassten Deliktssummen um einen erheblichen Deliktsbetrag.