Im Wissen um dieses Vertrauen und den Umstand, dass B. aufgrund seiner Krankheit nicht im Stande wäre, Unregelmässigkeiten finanzieller Art zu bemerken, hat sich die Beschuldigte mit der ihr von ihm eingeräumten Generalvollmacht sowie der ihr anvertrauten Maestro-Karte sukzessiv an seinem Vermögen bedient. Dass die Beschuldigte eine besondere Vertrauensstellung genoss, zeigt auch die Tatsache, dass sie das ihr anvertraute Vermögen über zwei Jahre vollständig verbrauchen konnte, ohne dass jemand etwas bemerkt hat. Der damit verbundene Vertrauensmissbrauch geht damit weit über die blosse Erfüllung des Tatbestands hinaus.