Die Beschuldigte ist mit dem Geschädigten B. verschwägert und seit über 20 Jahren gut befreundet. Als sich der Gesundheitszustand von B. anfangs 2017 verschlechterte, hat die Beschuldigte ihn zunehmend bei der Besorgung alltäglicher Geschäfte unterstützt (später dann kumulativ zur Spitex). Zu diesem Zweck hat B. ihr früh seine einzige Maestro-Karte ausgehändigt und ihr später eine Generalvollmacht mit Einzelzeichnungsberechtigung über seine Bankkonten eingeräumt. Bei B. wurde anfangs 2018 das Korsakov-Syndrom diagnostiziert.