Wie zu zeigen sein wird, ist für die Veruntreuungen vom 8. Juni 2017 von Fr. 70'000.00 und vom 3. Juli 2017 von Fr. 58'800.00 (Fr. 70'000.00 minus Fr. 11'200.00) aufgrund der jeweiligen Schwere des Verschuldens auf eine Freiheitsstrafe zu erkennen. Aufgrund des Verschlechterungsverbots kann sodann offen bleiben, ob für die übrigen 100 Veruntreuungen, die von Fr. 20.00 bis zu Fr. 7'000.00 reichen, bei einer konkreten Einzelbetrachtung eine Geldstrafe noch möglich wäre (siehe dazu unten). 2.4. 2.4.1. Die Einsatzstrafe für die mit einer Freiheitsstrafe zu sanktionierenden Veruntreuungen ist für jene vom 8. Juni 2017 festzusetzen, bei welcher der Deliktsbetrag Fr. 70'000.00 betragen hat.