Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft erhob am 1. Oktober 2021 Anklage gegen die Beschuldigte wegen mehrfacher Veruntreuung, eventualiter ungetreuer Geschäftsbesorgung. 2. Das Bezirksgericht Baden sprach die Beschuldigte mit Urteil vom 26. April 2022 der mehrfachen Veruntreuung schuldig und verurteilte sie zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 3 Jahren bei einem bedingt vollziehbaren Anteil von 30 Monaten, Probezeit 2 Jahre. Es verzichtete auf eine nicht obligatorische Landesverweisung und entschied über die Zivilklage. 3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 26. Oktober 2022 beantragte die Beschuldigte eine Freiheitsstrafe von maximal 24 Monaten.