5.2. Der Strafantrag des Privatklägers gegen die Beschuldigte datiert vom 27. November 2019 (act. 14). Die Beschuldigte reichte anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung ein Schreiben vom 30. November 2019 ein, gemäss welchem die Beschuldigte von C. mit Brief vom 29. Oktober 2019 aufgefordert worden sei, ein Darlehen in der Höhe von Fr. 8'498.15 zurückzuzahlen (act. 203). Aus der Nichtrückzahlung dieses Darlehens durch die Beschuldigte zu folgern, C. habe sich vom Privatkläger instrumentalisieren lassen, geht jedoch fehl.