von einer Anwaltskanzlei erhalten habe, in welcher sie aufgefordert worden sei, ihm den Betrag von Fr. 8'498.15 aus einem Darlehen zurückzubezahlen. Am 19. Mai 2020 sei C. nach dem Schlichtungsverfahren die Klagebewilligung ausgestellt worden, er habe sie jedoch verfallen lassen, was ein Hinweis dafür sei, dass er keinerlei Forderung gegenüber der Beschuldigten habe. C. habe immer eine Beziehung zur Beschuldigten gewünscht und sogar ein handschriftliches Testament zu ihren Gunsten verfasst. Da er von ihr abgewiesen worden sei, habe die Stimmung umgeschlagen und er habe sich gegen die Beschuldigte gewandt und mit dem Privatkläger gegen sie verbündet (Berufungsbegründung, Ziff. 6.3.1 S. 10).