Die Staatsanwaltschaft ersuchte in der Folge mit Schreiben vom 25. November 2020 an das Steueramt E.um Steuerauskunft zum Einkommen und Vermögen der Beschuldigten (act. 3). Damit befasste sich die Staatsanwaltschaft – trotz fehlenden Erlasses einer formellen Eröffnungsverfügung – ab diesem Zeitpunkt mit dem Straffall, um die persönlichen Verhältnisse der Beschuldigten abzuklären. Dass die -8-