Entsprechend wurden der Privatkläger und C. am 28. Mai 2020 respektive am 1. Juli 2020 als Auskunftspersonen von der Kantonspolizei in Abwesenheit der Beschuldigten einvernommen (act. 79 ff. und act. 88 ff.). Am 27. August 2020 wurde der Beschuldigten in Anwesenheit ihres Verteidigers und des Privatklägers die Strafanzeige eröffnet und sie wurde polizeilich befragt (act. 73 ff.). Am 3. September 2020 verfasste die Kantonspolizei Aargau einen Bericht, welcher mit den Akten an die Staatsanwaltschaft Lenzburg überwiesen wurde (act. 72). Bis zu diesem Zeitpunkt wurde die Ermittlung von der Kantonspolizei geführt und war die Untersuchung von der Staatsanwaltschaft noch nicht eröffnet. Wie im