5. Die Beschuldigte hat die Anklagegebühr von CHF 800.00 zu bezahlen. 6. Die Beschuldigte hat ihre Parteikosten selber zu tragen. 2.2. Gegen dieses Urteil meldete die Beschuldigte mit Eingabe vom 4. Juli 2022 Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihr am 31. August 2022 zugestellt. 2.3. Mit Berufungserklärung vom 7. September 2022 stellte die Beschuldigte folgende Anträge: -4- 1. Das Urteil des Präsidiums des Strafgerichts Lenzburg vom 29. Juni 2022 sei aufzuheben und durch folgende Fassung zu ersetzen: 1. Die Beschuldigte wird von Schuld und Strafe freigesprochen.