Gegenstand Üble Nachrede -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau erliess am 16. Februar 2021, nach einer ersten Einsprache gegen den Strafbefehl vom 4. Dezember 2020, folgenden Strafbefehl gegen die Beschuldigte: Sachverhalt: Üble Nachrede (Art. 173 Ziff. 1 StGB) Die Beschuldigte hat jemanden bei einem anderen eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt oder eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet.