3. 3.1. Die Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gerichtsgebühr Fr. 1'200.00 b) der Anklagegebühr Fr. 400.00 c) den Kosten für die Mitwirkung anderer Behörden Fr. 75.00 d) Zeugenentschädigung Fr. 34.40 e) den Spesen Fr. 135.00 Total Fr. 1'844.40 3.2. Dem Beschuldigten werden die Verfahrenskosten auferlegt.