4.2. Folgende von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Gegenstände sind dem Beschuldigten nach Eintritt der Rechtskraft in sämtlichen Parallelverfahren (SST.2022.221 / SST.2022.223 / SST.2022.224 / SST.2022.225) auszuhändigen: - 1 Pullover Tommy Jeans, blau (Nr. 10) [B._____] - 1 T-Shirt Tommy Jeans, grau (Nr. 11) [B._____] - 1 Trainerhose Tommy Jeans, dunkelblau (Nr. 12) [B._____] - 1 Paar Adiletten, schwarz (Nr. 13) [B._____] Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen. 5. 5.1. Die auf das Berufungsverfahren des Beschuldigten entfallenden Verfahrenskosten werden auf die Staatskasse genommen.