1. Der Beschuldigte wird von Schuld und Strafe freigesprochen. 2. Die Obergerichtskasse wird angewiesen, dem Beschuldigten für die ausgestandene Untersuchungshaft von 2 Tagen eine Genugtuung von Fr. 400.00 auszurichten. 3. Die Zivilklage von B._____ wird auf den Zivilweg verwiesen. 4. [in Rechtskraft erwachsen] 4.1. Folgende von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Gegenstände werden eingezogen: - 1 IKEA Messer ganz - 1 IKEA Messer mit separater abgebrochener Klinge Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen.