__ mich weiter als private Verteidigerin vertreten wird» (UA act. 43). In der Folge haben beide Verteidiger an Verfahrenshandlungen teilgenommen, wobei Rechtsanwalt André Kuhn als Hauptverteidiger und amtlicher Verteidiger gehandelt hat. Am 28. Juli 2021 stellte der Beschuldigte ein Gesuch um Wechsel der amtlichen Verteidigung (UA act. 42.1); dieses wurde mit Verfügung der Oberstaatsanwaltschaft vom 2. August 2021 abgewiesen (UA act. 42.4). Die Staatsanwaltschaft hat sodann das amtliche Mandat per 29. Juli 2021 infolge frei gewählter Verteidigung sistiert (UA act. 42.6 f.). Der Beschuldigte stellt sich auf den Standpunkt, dass die amtliche Verteidigung gestützt auf Art.