Mangels Beschwer des Beschuldigten bleibt es dabei. Ihm ist es verwehrt, im Sinne einer negativen Feststellungsklage einen materiellen Entscheid über eine Zivilforderung, die zufolge Verweisung auf den Zivilweg nicht beurteilt wird, im Rahmen des Strafverfahrens herbeizuführen. Nur die Privatklägerschaft kann im Strafprozess eine Zivilforderung adhäsionsweise geltend machen. 6. 6.1. Die Parteien tragen die Kosten des Rechtsmittelverfahrens nach Massgabe ihres Obsiegens oder Unterliegens (Art. 428 Abs. 1 StPO).