S. 42 ff.). Er habe die Mitbeschuldigten nicht zum Verprügeln hingeschickt, sondern habe gewollt, dass sie eine Lösung für das Problem mit dem Wasser finden würden (UA act. 1551 ff., 20 ff., 1565, 1637 f., Protokoll HV S. 56 ff., Protokoll Berufungsverhandlung S. 42 ff.).