2.4.3. Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Anklage gegen den Beschuldigten wegen Anstiftung hauptsächlich auf die am Tatabend zwischen dem Beschuldigten und H._____ und seinen Begleitern ausgetauschten Sprachnachrichten. Gegen 19:12 Uhr haben der Beschuldigte und H._____ noch Sprachnachrichten über die Erledigung der Abfallprobleme in der Gemeinde W._____ ausgetauscht. Es ist davon auszugehen, dass es sodann zwischen ihnen ein Telefonat gegeben hat, in dem über den Wasserschaden gesprochen und H._____ gebeten worden ist, nach Gemeinde W._____ zu fahren. Dies hatten sämtliche Beschuldigten so angegeben. Der genaue Gesprächsinhalt ist jedoch nicht bekannt.