Ebenfalls unbestritten ist, dass auch in der Wohnung des Zeugen K._____, die gemäss Grundriss (siehe Beilage Protokoll HV) direkt unter der Gemeinschaftsküche liegt, Wasser durch einen Lampenschirm von der Decke tropfte, weshalb auch er den Beschuldigten kontaktiert hat. Vom überlaufenden Wasser gibt es diverse -7- Videoaufnahmen, welche einerseits von K._____ und andererseits von B._____ erstellt wurden und die zeigen, wie das Wasser in der Küche – ohne dass der Wasserhahn läuft – überläuft und in der Wohnung von K._____ von der Decke tropft (UA act. 2032).