wird einzig F._____ der versuchten schweren Körperverletzung und des Angriffs zum Nachteil von B._____ schuldig gesprochen (siehe Urteil SST.2022.221). Die Täterschaft von H._____ und G._____ lässt sich hingegen hinsichtlich der angeklagten versuchten schweren Körperverletzung und des Angriffs nicht erstellen (Urteile SST.2022.223 und SST.2022.224). Damit entfällt auch eine Anstiftung von H._____ und G._____ durch den Beschuldigten. Zu prüfen bleibt damit eine Anstiftung von F._____.