ihn mit einem unbekannten Gegenstand im Gesicht geschnitten, während H._____ den Ausgang aus -5- dem Zimmer versperrt hätte. Der Beschuldigte habe gewusst, dass er durch seine Anweisungen bei H._____ [in der Anklage fälschlicherweise I._____], F._____ und G._____ den Entschluss hervorrufen werde, B._____ zu schlagen und dass sie dies in die Tat umsetzen würden, wodurch er schwer verletzt werden würde und habe dies auch gewollt, bzw. habe dies zumindest in Kauf genommen.