3. Die Berufungsverhandlung fand am 14. August 2023 zusammen mit den Berufungsverfahren i.S. F._____ (SST.2022.221), G._____ (SST.2022.223) und H._____ (SST.2022.224) statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. Aufgrund der Berufungsanträge der Staatsanwaltschaft und des Privatklägers B._____ ist das vorinstanzliche Urteil vollumfänglich zu überprüfen (Art. 404 Abs. 1 StPO). Das vorliegende Verfahren ist eines von vier parallel geführten Verfahren.