2.6. Die Staatsanwaltschaft reichte am 12. Juni 2023 vorgängig zur Berufungsverhandlung eine schriftliche Berufungsbegründung ein. -4- 2.7. Mit Eingabe vom 30. Juni 2023 gab B._____ bekannt, dass er an der Berufungsverhandlung nicht anwaltlich vertreten werde. Weiter hat er seine Zivilforderungen beziffert und begründet. 2.8. Der Beschuldigte reichte am 4. Juli 2023 eine vorgängige Berufungsantwort ein und beantragte, dass die Berufung der Staatsanwaltschaft sowie von B._____ abzuweisen seien.