5.2. Weitergehende Forderungen werden abgewiesen. 2. 2.1. Mit Berufungserklärung vom 7. September 2022 hat die Staatsanwaltschaft das Urteil vollumfänglich angefochten und Schuldsprüche für sämtliche Vorwürfe gemäss Anklageschrift beantragt, wofür eine unbedingte Freiheitsstrafe von 2 Jahren sowie eine Landesverweisung von 10 Jahren auszusprechen sei. 2.2. Mit Berufungserklärung vom 21. September 2022 beantragte der Privatkläger B._____ die Verurteilung des Beschuldigten gemäss Anklage sowie die Entscheidung über die ihn betreffenden Zivilforderungen. Zudem sei ihm für das Rechtsmittelverfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren.