verteidigt durch Rechtsanwältin N._____, […] Gegenstand Anstiftung zur schwerer Körperverletzung, Anstiftung zum Angriff -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Am 5. August 2021 erhob die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach gegen den Beschuldigten Anklage wegen Anstiftung zur schweren Körperverletzung und wegen Anstiftung zum Angriff, beides zum Nachteil von B._____ (GA act. 1 ff.). 1.2. Das Bezirksgericht Zurzach fällte am 8. April 2022 folgendes Urteil: 1. Der Beschuldigte wird von Schuld und Strafe freigesprochen.