3. 3.1. Der Beschuldigte wird hierfür gemäss der in Ziffer 2 genannten Gesetzesbestimmung sowie in Anwendung von Art. 47 StGB, Art. 40 StGB, Art. 42 Abs. 1 StGB und Art. 44 Abs. 1 StGB zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 1 ½ Jahren, Probezeit 2 Jahre, verurteilt. 3.2. Die ausgestandene Untersuchungshaft von 427 Tagen (9. Februar 2021 bis 11. April 2022) wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 4. [in Rechtskraft erwachsen] 4.1. Folgende von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Gegenstände werden eingezogen: - 1 IKEA Messer ganz - 1 IKEA Messer mit separater abgebrochener Klinge Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen.