Gegenüber den weiteren Privatklägern A._____, D.C._____, C.C._____ und E.C._____ wird der Beschuldigte des Raufhandels schuldig gesprochen, da genaue Tatbeiträge und damit eine kausale Verursachung eines Schadens durch den Beschuldigten nicht erstellt werden können. Es ist völlig unklar, wie sich der Raufhandel abgespielt hat. Damit entfällt auch eine Zivilforderung – sowohl eine Schadenersatzforderung als auch eine Genugtuungsforderung – von A._____, D.C._____, C.C._____ und E.C._____ gegenüber dem Beschuldigten und ihre Forderungen sind auf den Zivilweg zu verweisen, soweit darauf eingetreten werden kann.