B._____ essen würden (Protokoll Berufungsverhandlung S. 17 und 30), ist nicht plausibel. Sämtliche Privatkläger bestritten, dass E.C._____ oder C.C._____ Stühle und Messer an den Tatort gebracht hätten. Bezüglich der Messer ist auffallend, dass die Privatkläger (bis auf D.C._____) keine solchen gesehen haben wollen. Sie lieferten keine Erklärung, wie diese Gegenstände anderweitig an den Tatort gekommen seien könnten.